Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.baselland.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Persönliche Stimmabgabe an der Urne: Sonntag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Urnenstandort
Wahllokal in der Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 15
4223 Blauen
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Hinweise für die briefliche Stimmabgabe:
- Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelcouvert und legt dieses in das Antwortcouvert (Stimmrechtsausweis).
- Wichtig: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
- Das Antwortcouvert (Stimmrechtsausweis) ist verschlossen bei der Gemeindeverwaltung abzugeben, in deren Briefkasten einzuwerfen oder frankiert bei einer Poststelle aufzugeben. Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
- Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Antwortcouvert (Stimmrechtsausweis) muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
- Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortcouvert (Stimmrechtsausweis) frühzeitig versandt werden.
- Das Antwortvouvert (Stimmrechtsausweis) darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.