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Burgerkorporation Blauen


 

Aufgrund der Urnenabstimmung vom 28. November 1999 errichtete die Burgerschaft der ehemaligen "Gemischten Gemeinde Blauen", gestützt auf § 53 des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 und § 135b des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, eine öffentlich-rechtliche Burgerkorporation.

Die Burgerkorporation Blauen besteht aus denjenigen Personen, welche am 31. Dezember 1993 das Burgerrecht der Burgergemeinde Blauen hatten, allen gegenwärtigen und zukünftigen direkten Nachfahren aller Grade dieser Personen, deren Familienname einem Burgergeschlecht von Blauen entspricht sowie allen Frauen, welche durch Heirat das Burgerrecht von Blauen erworben haben.

Burgergeschlechter sind: Bucher, Cueni, Fuchs, Jeisy, Marquis, Meury, Schmidlin. Die Burgergeschlechter Biry und Stachel sind nicht mehr in Blauen vertreten.


Die Burgerkorporation erfüllt folgende Aufgaben:

  • sie verwaltet das Burgergut
  • sie bewirtschaftet ihre Waldungen, die Blauenweide und die weiteren Grundstücke nach fachmännischen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen
  • sie regelt die Aufnahme neuer Burgerinnen und Burger
  • sie fördert die Heimatverbundenheit sowie das soziale und kulturelle Leben
  • sie hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche und im Gemeindeinteresse stehende private Zwecke zur Verfügung
  • sie arbeitet mit den Behörden und Institutionen der Einwohnergemeinde partnerschaftlich zusammen


Das Burgergut umfasst...
......diverses Kultur- und Agrarland.

  • Unter anderem ca. 47 ha Weide (wovon 42 ha unter Naturschutz stehen)
  • ca. 331 ha Wald