Kopfzeile

Inhalt

Rechtliche Grundlagen


Der Perimeter

Der Regierungsrat hat, nach der Behandlung der erhobenen Einsprachen, den Perimeter der Gesamtmelioration Blauen am 14. Oktober 2008 genehmigt. Gegen den Entscheid wurde keine Beschwerde erhoben. Damit ist der Perimeter rechtskräftig.

Der Beschluss der Durchführung mit einer Gemeindekommission

Mit Beschluss vom 12. Juni 2007 hat die Gemeindeversammlung Blauen beschlossen, die Gesamtmelioration durch eine Gemeindekommission durchführen zu lassen.

Das Gemeindereglement der Gesamtmelioration Blauen

Dazu wurde das Gemeindereglement der Gesamtmelioration Blauen ausgearbeitet. Am 18. September 2008 wurden Sie schriftlich über das Reglement informiert und zur Mitwirkung vom 29. September bis 27. Oktober 2008 eingeladen.

Innert Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Am 12. November 2008 wurde das Reglement zur Vorprüfung an den Kanton eingereicht. Die Ergebnisse des kantonalen Vorprüfungsberichtes sind im Gemeindereglement der Gesamtmelioration Blauen berücksichtigt.

Der Vertrag zwischen Blauen und Nenzlingen

In einem Vertrag zwischen den Gemeinden Blauen und Nenzlingen werden die detaillierten Regelungen der Zusammenarbeit bezüglich Aufgaben, Kompetenzen, Kosten etc. im grenzüberschreitenden Projekt festgelegt.

Der Durchführungsbeschluss

Die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 28. April 2009 hat für das in der Gemeinde Blauen liegende Teilgebiet innerhalb des vom Regierungsrat genehmigten und rechtskräftigen Perimeters der Gesamtmelioration Blauen mit 50 Ja-Stimmen bei 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen und das Reglement der Gesamtmelioration Blauen mit 48 Ja-Stimmen bei 15 Enthaltungen genehmigt.

Die Gemeindeversammlung Nenzlingen hat am 9. Juni 2009 der Durchführung der Gesamtmelioration der Gemeinde Blauen (inkl. Teilgebiete "Grenzregulierung Nenzlingen mit Blauen" und "Blatten" der Gemeinde Nenzlingen) sowie dem Reglement der Gesamtmelioration Blauen ebenfalls zugestimmt. Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, konnte das Projekt "Gesamtmelioration Blauen" nach der Genehmigung des Reglements durch den Regierungsrat und dessen Inkraftsetzung durch den Gemeinderat gestartet werden.

Die Regierungsratsgenehmigung

Der Regierungsrat hat das Reglement der Gesamtmelioration Blauen mit Verfügung Nr. 145 am 17. September 2009 genehmigt. Es tritt auf den 1. Oktober 2009 in Kraft.