Beglaubigungen
Beglaubigung Unterschrift Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen und muss vor Ort am Schalter unterschreiben. Beglaubigung Fotokopie Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Einwohnerkontrolle erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 761 17 73 | gemeinde@blauen.ch |