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Heimatausweis

Der Heimatausweis, auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z. B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Der Heimatausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:

•Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
•Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
•Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.
•Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.

Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Dieser ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich Ihr dauernder Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.

Preis

10.00

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