Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde besorgt alle durch die öffentliche Sozialhilfe bedingten Geschäfte, soweit sie nicht einer anderen Behörde zugewiesen sind.
Die Sozialhilfebehörde hat insbesondere
- die Ursachen der Bedürftigkeit zu ermitteln und wenn möglich zu beseitigen sowie der drohenden Bedürftigkeit vorzubeugen
- die Sozialhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes und der dazu gehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien zu handhaben
- den Voranschlag zu erstellen
- mit anderen Sozialhilfeorganisationen zusammenzuarbeiten
- das Asylwesen zu betreuen
- die Unterstützungsfälle dem kantonalen Sozialamt zu melden und mit diesem zusammenzuarbeiten
Kontaktstelle:
Sozialberatung Laufental / GSHB3
Bahnhofstrasse 28
4223 Blauen
Kontakt
SozialhilfebehördeBahnhofstrasse 30
4242 Laufen
Tel. 061 766 30 50
Fax 061 766 30 40
gshb3@sozialdienste.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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